Hallo Toni,
wenn ich den Zeitaufwand (Anwaltstermin - bisher lief alles vorbereitend nur telefonisch bzw. per E-Mail) und den Ärger bedenke, weiß ich nicht, ob ich die Angelegenheit noch weiter verfolgen werde, wenn ich das Angebot tatsächlich bekomme.
Dann beiße ich wohl in den sauren Apfel, hole den Schrank ab und gut ist. Allerdings macht der Ton die Musik; sollte ich hier nicht freundlich und zuvorkommend bedient werden, werde ich den Schrank zwar zu den angebotenen Konditionen holen (ich brauche ihn ja), aber dennoch nachträglich meine Kosten und den Zeitaufwand gerichtlich einfordern.
Bis jetzt steht es 50:50; im Moment klärt "man", ob es notwendig ist, dass ich zur Unterzeichnung des neuen Kaufvertrags separat hinfahren muss, um sicherzustellen, dass ich einen der 4 für Anfang März avisierten Schränke bekomme. Dann hätte ich eine weitere unnötige Fahrt und das wäre das KO-Kriterium für den Verzicht auf die weiteren rechtlichen Schritte...