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Thema: Recht in Deutschland.  (Gelesen 7693 mal)

Offline Jörg Gottwald

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Recht in Deutschland.
« am: 22-01-2014, 15:08:36 »
Hallo
ich hatte ja vor geraumer Zeit im Haus neue Fenster einbauen lassen und diese Arbeiten sind nie richtig fertig geworden und sind auch unsachgemäss ausgeführt worden. Der Handwerker hat das Gegenteil behauptet, also muss ich zuerst einen Gutachter beauftragen, der mir bestätigte das es so ist. Nun geht das ganze schon seit geraumer Zeit hin und her, die Güteverhandlung war auch schon , der Handwerker hat da ja rotzfrech behauptet , er hätte die Teile verbaut. (es ging hier um die äussere Abdichtung gegen Schlagregen) Heute kam der Beschluss des Gerichtes: man muss einen weiteren Gutachter bestellen, der die Aussage des ersten bestätigt und das wird es sein, siehe Bild. Das ganze hat mich bislang 4500 Euro und ca. 1 Jahr Zeit gekostet.
Nun meine Frage: kann es denn sein,das man in Deutschland nur Recht kriegt, wenn man Geld und Zeit hat? Was passiert mit Leuten, die ein Haus gebaut haben und ehe finanziell nicht so gut gestellt sind? Sollte man hier nicht mal die Gesetze ändern? Auf der einen Seite sitzen die einen das einfach aus und hoffen das der Kläger aufgibt . Für Familien etc. bedeutet das in der Regel den Ruin!
mfg
jörg
 

Offline Armin C.

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #1 am: 22-01-2014, 15:32:44 »
Hallo Jörg,

... das man in Deutschland nur Recht kriegt, wenn man Geld und Zeit hat?

ja, ja und nochmals ja ... und das nicht nur beim Hausbau!

ich könnte Geschichten meiner letzten 5 Jahre erzählen, das würde keiner glauben ... und ich möchte das auch öffentlich nicht tun!

aber eins habe ich gelernt, der deutsche Rechtsstaat ist nicht für die, die kein Geld (mehr) haben!

Geld = Recht  :mist:
... Gruß Armin

je mehr man weiß, desto mehr weiß man, was man nicht weiß!
 

Offline Ditmar

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #2 am: 22-01-2014, 16:16:43 »
Hallo Jörg

Stimme der Einschätzung von Armin voll zu , ist leider so. :good:
Denkt mal daran welche Kosten auf einen zukommen um Ärzten oder Handwerkern ( KFZ ) Pfusch nachzuweisen.

Der Grundgedanke ist eine Inflationäre Gutachtenwelle zu verhindern.
Ich weiß nicht ob man Gutachten über eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann.
Gruß Ditmar
Becken 200x80/70x60, Back to Nature Amazonas,
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Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #3 am: 22-01-2014, 16:43:14 »
Hallo Ditmar
mir geht es doch nicht um Gutachten, es geht um den gesunden Menschenverstand. Wenn dein Aquarium ausläuft, dann brauchst du doch kein Gutachten das die beweist das es so ist. Im Augenblick kommt mir das aber so vor und die Leute die du meinst mit deiner Aussage zu schützen, die nutzen dies schamlos aus. Am Ende des Schreibens des Gerichtes steht:
Zitat
Die Versendung der Akten an den Sachverständigen ist davon abhängig , das der Kläger einen Auslagenvorschuss von 1000 Euro einzahlt, Frist  3 Wochen.
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #4 am: 22-01-2014, 19:01:04 »
Hallo jörg,

wie war das?: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen werden...

Ich bin ja noch als Baubegleiter tätig und was ich hinter den Kulissen mitbekomme, da frage ich mich nicht selten - in welchen schlechten Film ich da gelandet bin. :mecker:

Vieles entscheidet sich schon durch die renommierte Auswahl der Anwaltskanzlei und wer weiß schon wie eng dieser mit dem vorgesetzten Richter steht, schließlich trieft man sich zuweilen wöchentlich. Darf zwar keine Rolle spielen, ist aber leider so. :zwinker:

Ich kann nur jedem empfehlen bei diversen Gericht-Verhandlungen nur als Besucher teilzunehmen, um sich ein eigenes Urteil bilden zu können.

In der Tat spielt Geld auch eine rolle und da sage ich immer Geld zu Geld.
So kann beim beauftragten Anwalt ein zusätzliches Erfolgs-Honorar-Abkommen Wunder bewirken. Wer macht schon gerne mehr als nötig. :-!-:

Ein vom Gericht bestellten Gutachter muss man leider akzeptieren, egal wie unqualifiziert dieser ist. Da hilft ein eigen bestellter Gutachter -als Gegengewicht und über die Glaubwürdigkeit entscheidet letztendlich der Richter. :zwinker:

Aber jeder hat eine changse und Mann / Frau sollte den Schaden so ausführlich wie möglich beschreiben und bitte ohne Emotionen. Oder sich nach einer Fachperson umschauen, denn je ausführlicher und umfassender alles (im Vorfeld) niedergeschrieben wird, um so größer sind die Erfolgsaussichten. Kostet leider und macht auch Arbeit. Beharrlichkeit kann durchaus sich auszahlen, auch wenn es im ersten Moment nicht danach aussieht - vorausgesetzt man ist im recht.

PS. Gute Bilder helfen auch bei der Beurteilung.
Grüße Heribert

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acrorich

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #5 am: 22-01-2014, 19:12:43 »
Hallo Jörg,
das ist leider so, aber bevor Du jetzt noch mehr "gutes Geld" dem schlechten nachwirfst lass Deinen Anwalt erstmal die Liqidität des Beklagten prüfen, dann was nützt es Dir wenn Du letzentlich Recht bekommst und Du trotzdem auf Deinen Schaden und Deinen Auslagen sitzen bleibst.
Mit so genannten "Titeln" kann ich mitlerweile mein "stilles Örtchen" tapezieren".

Gruß Rich  :cheers:
 

Offline tom1306

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #6 am: 22-01-2014, 19:18:15 »
Hallo Jörg
Kurz und knapp, mit Geld kommt man fast immer weiter ....
Beste Grüße
Tom
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Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #7 am: 22-01-2014, 19:28:42 »
Hallo Heribert
ich weiss das sehr wohl, es ging ja im Verfahren um die Verarbeitung der Fenster, nicht um die Fenster direkt. Der Richter sagte bei der Güteverhandlung: nun da haben Sie die Fenster aber günstig bekommen, er hätte ja mal selber welche gekauft. Dies war aber nicht Teil der Klage.
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #8 am: 22-01-2014, 20:10:19 »
Hallo Jörg,

auch Fenster unterliegen einer DIN-Norm und das unabhängig vom Kaufpreis.

Das Gericht versucht natürlich einen Konsens zu finden und nach VOB. sind sogar Abweichungen von ca. 5% zugelassen.
Das Gericht muss weiterhin die mögliche Einschränkung - Werteverlust berücksichtigen.

Zum Beispiel kann eine Tapete vom Maler-Meister um 5% schief geklebt werden, was noch im Ermessensbereich liegt.
Bei einer Fototapete könnte dadurch allerdings ein wichtiges Detail verschwinden und dann wäre die Beeinträchtigung wesentlich extremer

In einen tatsächlichen Fall würde ein Maler-Betrieb verklagt weil dieser zu viele Tapetenrollen in Rechnung gestellt hatte, nur Ohne Erfolg. Der Kläger / Kunde hatte sich eine Tapete mit großen Muster und damit verbundenen Versatz von ca. 65cm ausgesucht. Zudem wurde diese in einem Dachzimmer mit den entsprechenden Schrägen verarbeitet. Es konnte lediglich eine zu viel berechnete Rolle nachgewiesen werden, nur das verbuchte das Gericht unter vertretbaren Schwund. :laugh2:
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Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #9 am: 23-01-2014, 06:36:07 »
Hallo Heribert
nun in unseren Fall war das so: die eigentlichen Fenster waren noch in Ordnung, wir hatten aber einen Förderantrag bei der KFW gestellt, der nach oben noch Luft liess. Dann hatten wir bei dem Fensterbauer 3 fach Verglaste Fenster bestellt, diese wurden bei fachgerechten Einbau gefördert. Im Augenblick sieht das so aus: nachbessern der Fenster von einer Fachfirma zu meinem Lasten.
Allerdings wird mir keine Fachfirma den fachgerechten Einbau bestätigen ohne einen kompletten Aus und Einbau, also verliere ich die KFW Förderung auch
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #10 am: 23-01-2014, 09:10:49 »
Hallo Jörg,

das verstehe ich nun nicht so ganz.
Du hast doch über den Einbau der Dreiglas Fenster eine Abschlussrechnung, welche Du bei der KFW.-Förderung doch geltend machen kannst. Für den falsche Einbau muss Der einbauende-Betrieb haften und das würde ich auch klage mäßig durchziehen, insofern Du Aussicht auf Kostenerstattung hasst - falls der Betrieb nicht pleite ist.
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Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #11 am: 23-01-2014, 09:13:33 »
Hallo Heribert
und da liegt der Haken, für die Förderung braucht man eine Bescheinigung der Firma das die fachgerecht verbaut sind und die werde ich wohl nie kriegen.
mfg
jörg
 

Offline Seppi

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #12 am: 23-01-2014, 09:50:20 »
Hallo Jörg,

Das ist sehr schade was Dir da passiert ist, leider gibt es in allen Bereichen dunkle  Schafe, die es da nicht so genau nehmen.
Ich bin ja nun auch selbst Tischlermeister und baue hin und wieder auch Fenster und Türen ein.
Diese Ral montage mit dem kompriband außen und dem breiten Klebeband innen zum überputzen, gibt es ja nun schon eine ganze Weile...
Ich würde Dir obwohl du sicher im Recht bist dazu raten, mal ein Angebot bei einer oder mehreren Fremdfirmen, machen zu lassen.
Ich sag mal bei einem normalen Fenster sollte der Aus und Einbau nach Ral Montage nicht mehr als 200€ kosten, bei mir zumindest...
Diese ganze montageform hat auch erhebliche Schwachstellen, z.b kann das kompriband meist von 4 - bis 20 mm Luft ausgleichen, ist aber nur bis 6 oder 8 mm schlagregendicht und zugelassen.
Nun soll mir mal jemand einen Fensteranschlag zeigen der nur so wenig Toleranz im Lot hat... Also max 4 mm...
Das Innenband kann auch sehr fummelig sein- wenn man nicht das richtige hat oder enge Platz Verhältnisse.
Ich persönlich arbeite immer mit kompriband da es auch den Schaum nicht nach  aussen  kommen lässt .
Das innere Band lasse ich aber( natürlich nur mit Absprache) auch schon mal weg...
Bei geförderter Ral Montage dann natürlich das alles zusammen

Gruß Steffen
 

Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #13 am: 23-01-2014, 09:58:56 »
Hallo Steffen
bei mir ist aber das äussere Kompriband gar nicht verbaut worden und ich kann direkt auf den Schaum schauen. Wenn solche wirklich schwerwiegenden Fehler vorhanden sind, dann fragt man sich ob die gesamte Fenstermontage richtig war. Es wurden ja auch Laibungen verkleinert und es sind Lücken vorhanden.
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #14 am: 23-01-2014, 10:28:51 »
Hallo Jörg,


wen alle Fristen für eine Nachbesserung abgelaufen sind, dann kannst du eine Fremdfirma beauftragen und die entstandenen Mehrkosten bei Gericht ebenfalls geltend machen. Jedenfalls bekommst Du dann die Notwendige Bescheinigung für die Fördergelder. Nur Mehrkosten müssen vorher bei der KFW. beantragt werden.
Mit dem Kompriband hat der Steffen schon richtig angesprochen und der Einbau gelingt leider nicht immer reibungslos. Wie so oft besteht ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Gerade auch beim Kompriband gibt es überlagertes, was sich erst sehr spät ausdehnt, oder bei der Verarbeitung sich vorzeitig öffnet.
Das ärgerliche sind tatsächlich die dabei (vorerst) entstehenden Mehrkosten und die würde ich mal gegen-rechnen - Nachbesserung im Verhältnis zu den Fördergelder.

Die Leibungen sollten natürlich vorher den Fenstern entsprechend angepasst werden. Insgesamt ist das einfach Murks, was da verbaut wurde und entspricht weder VOB. und DIN-Norm.

Alleine das letzte Foto lässt doch eine mangelnde Abdichtung erkennen. Vermute mal das da sogar normales Silikon verwendet wurde.
« Letzte Änderung: 23-01-2014, 10:36:15 von Diskus&Koi Heribert »
Grüße Heribert

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Diskus aus Deutschland sind in der Versenkung verschwunden

Begonnen von Dirk S.

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Letzter Beitrag 03-04-2017, 10:52:56
von Ditmar