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Diskussionsforen => Allgemeine Diskussionen / Probleme => Thema gestartet von: Jörg Gottwald am 22-01-2014, 15:08:36

Titel: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 22-01-2014, 15:08:36
Hallo
ich hatte ja vor geraumer Zeit im Haus neue Fenster einbauen lassen und diese Arbeiten sind nie richtig fertig geworden und sind auch unsachgemäss ausgeführt worden. Der Handwerker hat das Gegenteil behauptet, also muss ich zuerst einen Gutachter beauftragen, der mir bestätigte das es so ist. Nun geht das ganze schon seit geraumer Zeit hin und her, die Güteverhandlung war auch schon , der Handwerker hat da ja rotzfrech behauptet , er hätte die Teile verbaut. (es ging hier um die äussere Abdichtung gegen Schlagregen) Heute kam der Beschluss des Gerichtes: man muss einen weiteren Gutachter bestellen, der die Aussage des ersten bestätigt und das wird es sein, siehe Bild. Das ganze hat mich bislang 4500 Euro und ca. 1 Jahr Zeit gekostet.
Nun meine Frage: kann es denn sein,das man in Deutschland nur Recht kriegt, wenn man Geld und Zeit hat? Was passiert mit Leuten, die ein Haus gebaut haben und ehe finanziell nicht so gut gestellt sind? Sollte man hier nicht mal die Gesetze ändern? Auf der einen Seite sitzen die einen das einfach aus und hoffen das der Kläger aufgibt . Für Familien etc. bedeutet das in der Regel den Ruin!
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Armin C. am 22-01-2014, 15:32:44
Hallo Jörg,

... das man in Deutschland nur Recht kriegt, wenn man Geld und Zeit hat?

ja, ja und nochmals ja ... und das nicht nur beim Hausbau!

ich könnte Geschichten meiner letzten 5 Jahre erzählen, das würde keiner glauben ... und ich möchte das auch öffentlich nicht tun!

aber eins habe ich gelernt, der deutsche Rechtsstaat ist nicht für die, die kein Geld (mehr) haben!

Geld = Recht  :mist:
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Ditmar am 22-01-2014, 16:16:43
Hallo Jörg

Stimme der Einschätzung von Armin voll zu , ist leider so. :good:
Denkt mal daran welche Kosten auf einen zukommen um Ärzten oder Handwerkern ( KFZ ) Pfusch nachzuweisen.

Der Grundgedanke ist eine Inflationäre Gutachtenwelle zu verhindern.
Ich weiß nicht ob man Gutachten über eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann.
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 22-01-2014, 16:43:14
Hallo Ditmar
mir geht es doch nicht um Gutachten, es geht um den gesunden Menschenverstand. Wenn dein Aquarium ausläuft, dann brauchst du doch kein Gutachten das die beweist das es so ist. Im Augenblick kommt mir das aber so vor und die Leute die du meinst mit deiner Aussage zu schützen, die nutzen dies schamlos aus. Am Ende des Schreibens des Gerichtes steht:
Zitat
Die Versendung der Akten an den Sachverständigen ist davon abhängig , das der Kläger einen Auslagenvorschuss von 1000 Euro einzahlt, Frist  3 Wochen.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 22-01-2014, 19:01:04
Hallo jörg,

wie war das?: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen werden...

Ich bin ja noch als Baubegleiter tätig und was ich hinter den Kulissen mitbekomme, da frage ich mich nicht selten - in welchen schlechten Film ich da gelandet bin. :mecker:

Vieles entscheidet sich schon durch die renommierte Auswahl der Anwaltskanzlei und wer weiß schon wie eng dieser mit dem vorgesetzten Richter steht, schließlich trieft man sich zuweilen wöchentlich. Darf zwar keine Rolle spielen, ist aber leider so. :zwinker:

Ich kann nur jedem empfehlen bei diversen Gericht-Verhandlungen nur als Besucher teilzunehmen, um sich ein eigenes Urteil bilden zu können.

In der Tat spielt Geld auch eine rolle und da sage ich immer Geld zu Geld.
So kann beim beauftragten Anwalt ein zusätzliches Erfolgs-Honorar-Abkommen Wunder bewirken. Wer macht schon gerne mehr als nötig. :-!-:

Ein vom Gericht bestellten Gutachter muss man leider akzeptieren, egal wie unqualifiziert dieser ist. Da hilft ein eigen bestellter Gutachter -als Gegengewicht und über die Glaubwürdigkeit entscheidet letztendlich der Richter. :zwinker:

Aber jeder hat eine changse und Mann / Frau sollte den Schaden so ausführlich wie möglich beschreiben und bitte ohne Emotionen. Oder sich nach einer Fachperson umschauen, denn je ausführlicher und umfassender alles (im Vorfeld) niedergeschrieben wird, um so größer sind die Erfolgsaussichten. Kostet leider und macht auch Arbeit. Beharrlichkeit kann durchaus sich auszahlen, auch wenn es im ersten Moment nicht danach aussieht - vorausgesetzt man ist im recht.

PS. Gute Bilder helfen auch bei der Beurteilung.
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: acrorich am 22-01-2014, 19:12:43
Hallo Jörg,
das ist leider so, aber bevor Du jetzt noch mehr "gutes Geld" dem schlechten nachwirfst lass Deinen Anwalt erstmal die Liqidität des Beklagten prüfen, dann was nützt es Dir wenn Du letzentlich Recht bekommst und Du trotzdem auf Deinen Schaden und Deinen Auslagen sitzen bleibst.
Mit so genannten "Titeln" kann ich mitlerweile mein "stilles Örtchen" tapezieren".

Gruß Rich  :cheers:
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: tom1306 am 22-01-2014, 19:18:15
Hallo Jörg
Kurz und knapp, mit Geld kommt man fast immer weiter ....
Beste Grüße
Tom
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 22-01-2014, 19:28:42
Hallo Heribert
ich weiss das sehr wohl, es ging ja im Verfahren um die Verarbeitung der Fenster, nicht um die Fenster direkt. Der Richter sagte bei der Güteverhandlung: nun da haben Sie die Fenster aber günstig bekommen, er hätte ja mal selber welche gekauft. Dies war aber nicht Teil der Klage.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 22-01-2014, 20:10:19
Hallo Jörg,

auch Fenster unterliegen einer DIN-Norm und das unabhängig vom Kaufpreis.

Das Gericht versucht natürlich einen Konsens zu finden und nach VOB. sind sogar Abweichungen von ca. 5% zugelassen.
Das Gericht muss weiterhin die mögliche Einschränkung - Werteverlust berücksichtigen.

Zum Beispiel kann eine Tapete vom Maler-Meister um 5% schief geklebt werden, was noch im Ermessensbereich liegt.
Bei einer Fototapete könnte dadurch allerdings ein wichtiges Detail verschwinden und dann wäre die Beeinträchtigung wesentlich extremer

In einen tatsächlichen Fall würde ein Maler-Betrieb verklagt weil dieser zu viele Tapetenrollen in Rechnung gestellt hatte, nur Ohne Erfolg. Der Kläger / Kunde hatte sich eine Tapete mit großen Muster und damit verbundenen Versatz von ca. 65cm ausgesucht. Zudem wurde diese in einem Dachzimmer mit den entsprechenden Schrägen verarbeitet. Es konnte lediglich eine zu viel berechnete Rolle nachgewiesen werden, nur das verbuchte das Gericht unter vertretbaren Schwund. :laugh2:
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 06:36:07
Hallo Heribert
nun in unseren Fall war das so: die eigentlichen Fenster waren noch in Ordnung, wir hatten aber einen Förderantrag bei der KFW gestellt, der nach oben noch Luft liess. Dann hatten wir bei dem Fensterbauer 3 fach Verglaste Fenster bestellt, diese wurden bei fachgerechten Einbau gefördert. Im Augenblick sieht das so aus: nachbessern der Fenster von einer Fachfirma zu meinem Lasten.
Allerdings wird mir keine Fachfirma den fachgerechten Einbau bestätigen ohne einen kompletten Aus und Einbau, also verliere ich die KFW Förderung auch
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 23-01-2014, 09:10:49
Hallo Jörg,

das verstehe ich nun nicht so ganz.
Du hast doch über den Einbau der Dreiglas Fenster eine Abschlussrechnung, welche Du bei der KFW.-Förderung doch geltend machen kannst. Für den falsche Einbau muss Der einbauende-Betrieb haften und das würde ich auch klage mäßig durchziehen, insofern Du Aussicht auf Kostenerstattung hasst - falls der Betrieb nicht pleite ist.
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 09:13:33
Hallo Heribert
und da liegt der Haken, für die Förderung braucht man eine Bescheinigung der Firma das die fachgerecht verbaut sind und die werde ich wohl nie kriegen.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Seppi am 23-01-2014, 09:50:20
Hallo Jörg,

Das ist sehr schade was Dir da passiert ist, leider gibt es in allen Bereichen dunkle  Schafe, die es da nicht so genau nehmen.
Ich bin ja nun auch selbst Tischlermeister und baue hin und wieder auch Fenster und Türen ein.
Diese Ral montage mit dem kompriband außen und dem breiten Klebeband innen zum überputzen, gibt es ja nun schon eine ganze Weile...
Ich würde Dir obwohl du sicher im Recht bist dazu raten, mal ein Angebot bei einer oder mehreren Fremdfirmen, machen zu lassen.
Ich sag mal bei einem normalen Fenster sollte der Aus und Einbau nach Ral Montage nicht mehr als 200€ kosten, bei mir zumindest...
Diese ganze montageform hat auch erhebliche Schwachstellen, z.b kann das kompriband meist von 4 - bis 20 mm Luft ausgleichen, ist aber nur bis 6 oder 8 mm schlagregendicht und zugelassen.
Nun soll mir mal jemand einen Fensteranschlag zeigen der nur so wenig Toleranz im Lot hat... Also max 4 mm...
Das Innenband kann auch sehr fummelig sein- wenn man nicht das richtige hat oder enge Platz Verhältnisse.
Ich persönlich arbeite immer mit kompriband da es auch den Schaum nicht nach  aussen  kommen lässt .
Das innere Band lasse ich aber( natürlich nur mit Absprache) auch schon mal weg...
Bei geförderter Ral Montage dann natürlich das alles zusammen

Gruß Steffen
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 09:58:56
Hallo Steffen
bei mir ist aber das äussere Kompriband gar nicht verbaut worden und ich kann direkt auf den Schaum schauen. Wenn solche wirklich schwerwiegenden Fehler vorhanden sind, dann fragt man sich ob die gesamte Fenstermontage richtig war. Es wurden ja auch Laibungen verkleinert und es sind Lücken vorhanden.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 23-01-2014, 10:28:51
Hallo Jörg,


wen alle Fristen für eine Nachbesserung abgelaufen sind, dann kannst du eine Fremdfirma beauftragen und die entstandenen Mehrkosten bei Gericht ebenfalls geltend machen. Jedenfalls bekommst Du dann die Notwendige Bescheinigung für die Fördergelder. Nur Mehrkosten müssen vorher bei der KFW. beantragt werden.
Mit dem Kompriband hat der Steffen schon richtig angesprochen und der Einbau gelingt leider nicht immer reibungslos. Wie so oft besteht ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Gerade auch beim Kompriband gibt es überlagertes, was sich erst sehr spät ausdehnt, oder bei der Verarbeitung sich vorzeitig öffnet.
Das ärgerliche sind tatsächlich die dabei (vorerst) entstehenden Mehrkosten und die würde ich mal gegen-rechnen - Nachbesserung im Verhältnis zu den Fördergelder.

Die Leibungen sollten natürlich vorher den Fenstern entsprechend angepasst werden. Insgesamt ist das einfach Murks, was da verbaut wurde und entspricht weder VOB. und DIN-Norm.

Alleine das letzte Foto lässt doch eine mangelnde Abdichtung erkennen. Vermute mal das da sogar normales Silikon verwendet wurde.
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 12:53:55
Hallo Heribert
ich weiss das dies wirklich Mist ist, doch ich habe dafür bald schon keine Zeit mehr.Ich habe 1000 directflow Osmoseanlagen in China bestellt und ein Teil ist auch schon auf dem Weg zu mir. 600 sind nächste Woche fertig und die müssen vor dem Chinesischen Neujahr versendet werden. Der Platz für die Anlagen ist auch nicht da, der Bau des neuen Lagerhauses verzögert sich wohl und ich hoffe das die morgen und übermorgen kommen und zumindest die Bodenplatte fertig machen. Das ganze zu arrangieren , nun das kostet alles Zeit und der Tag hat nun mal nur 24 Stunden.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 23-01-2014, 15:07:05
Hallo Jörg,

bei Lagerengpässen habe ich immer zusätzliche Garagen angemietet und können monatlich gekündigt werden. :-!-:
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 16:16:34
Hallo Heribert
das geht bei Osmoseanlagen nicht so einfach, das Lager muss frostfrei sein , ebenso darf es keine 60° im Sommer da drin sein.
Wenn das so einfach wäre, hätte mich mir einfachen ein Blechcontainer auf den Hof stellen lassen
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: steffen_dk am 23-01-2014, 16:25:10
Hallo Joerg,

Hinterher ist man immer schlauer .... Beim naechsten mal egal was wuerde ich dir empfehlen, so handhabe ich das immer Bezahlung bis 90% und die Rest 10% erst bei schriftlicher Abnahme.

Was deine Sache nun Betrifft kann ich dir sagen das es der normale Weg ist mit den zweiten Gutachter in dieser Instanz. selbst wenn du Recht gesprochen bekommst heist das noch nicht das das Verfahren erledigt ist. Der der dir die Fenster eingebaut hat kann auch jeder Zeit das Gutachten anfechten und selbst eins erstellen lassen. Das kostet Zeit und vorallendingen Nerven.

Da du schon selbst 4500,- Euro reingebuttert hast in das Verfahren wuerde ich durch diese Instanz betreiben. Aber mehr auch nicht denn die einzigen die an der Sache verdienen sind Anwaelte und Gutachter. Schaetze das Risiko dieses, oder weiterer Verfahren richtig ein, denn du weist was ist wenn er die Firma dicht macht. - Die Kosten bleiben alle bei dir.

Die Montage ist unter aller Sau egal was ist eine Dampfsperre ist ein muss, Purschaum ist ein no go. Fenster un Tueren werden mit Schrauben oder Profilhalter fixiert, mit Wolle ausgestopft und dann mit Fugenmasse versiegelt und das beidseitig.

Gruss Steffen
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 23-01-2014, 16:28:42
Hallo Steffen
ich befürchte das auch , aber so klein möchte ich nicht beigeben. Nun die Firma ist eine GBR und beide Gesellschaften arbeiten
noch woanders  und sind auch nicht zu alt.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: steffen_dk am 23-01-2014, 20:12:54
Hi Joerg,

das ist Gut. Da kannst du bei Gericht Sicherungsmassnahmen am Vermoegen erwirken. Musst dich mal kundig machen ob die Eigentum haben dann kannst falls du den Prozess gewonnen hast Grundschulden zu deinen Gunsten eintragen lassen.

Gruss Steffen
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: steffen10318 am 24-01-2014, 22:07:57
Hallo Jörg,

ich bin da voll deiner Meinung! Recht haben und Recht bekommen, sind oftmals zweierlei Dinge. Das sieht man an den ewigen Themen: Steuerhinterziehung, die "neue" Rundfunkgebühr, Unfälle, Arbeitsrecht, unsere Politiker....

Wenn du die Kraft und das Geld hast, gib nicht auf! Aber da scheitert es ja schon bei vielen.

Viele Grüße

Steffen
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 25-01-2014, 07:45:13
Hallo Steffen
nun der Beklagte meint , ich hätte kein Geld, das ist aber etwas anders.Anders sieht das meiner Meinung nach bei vielen aus, die ein Haus bauen. Das Ding wird so eng kalkuliert, für evt. Mehrkosten ist nichts drin und die kommen zwangsläufig. Hier sind auch die Banken etwas in der Schuld, denn mit sowenig Eigenkapital sollte man Kredite einfach ablehnen. Passiert dann noch ein Fall wie meiner oder ein gravierender, die Höhe der Kosten hängt ja auch von der Höhe des Schadens ab, dann sieht es schlecht aus. Für Prozess , Anwälte , Gutachter ist dann kein Geld vorhanden und wenn dann ein Fortgang des Verahrens davon abhänig gemacht wird, das man einen Gutachter bezahlt der einem beweist das ein Teil nicht richtig ist, z.b. Wasser läuft in die ganze Wohnung ,das ist nicht richtig. Auch sitzen das viele Firmen anscheinend aus, weil Sie wissen das die Geschädigten einfach nicht in der Lage sind, ihr Recht zu kriegen. Hier sollte der GEsetzgeber endlich mal reagieren, aber was macht man: man bastelt jedes Jahr an einem verbesserten Wiederrufsrecht für Versandkunden. Deshalb wäre meine Forderung: nicht der Kläger muss in offensichtlichen Fällen beweisen wer Schuld ist. Bei mir ist das ja ebenso, ich muss beweisen das die Dichtung nicht da ist, dabei ist klar zu belegen das Sie auf Fotos nicht vorhanden ist. Der erste Gutachter(der
private der bestellt wurde um zu beweisen das Forderungen bestehen) sah das genauso. Das Gericht tat aber so, als ob ich den Gutachter bezahlt habe, diese Schäden in sein Gutachten reinzuschreiben, egal ob sie vorhanden sind oder nicht. Auch der Spruch vom Richter: Sie haben ja die Fenster ja wirklich günstig gekriegt, schien in die Richtung zu laufen. Es geht hier nicht um günstig oder nicht, funktionieren muss es. Überlege mal wenn ich dir eine Osmoseanlage verkaufe und mache das gleiche.
mfg
jörg
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Diskus&Koi Heribert am 25-01-2014, 12:06:31
Hallo Jörg,


das mit der "Finanziellen Reserve" beim Häuslebau  kenne ich zu gut.

Wer da mal einen Baubegleiter braucht, kann sich bei mir melden. (Ist jetzt aber nicht als Werbung gedacht und es gibt noch Andere...) Die kosten belaufen sich in der Regel auf ca. 3% der gesamten Bausumme. So kann im Vorfeld vieles verhindert werden und ich bringe mich schon bei der Planung, so wie bei den Bankverhandlungen mit ein. Aufgabenbereich: Die einzelnen Baugewerke / Abschnitte werden bei der Erstellung bereits kontrolliert und beteiligte Firmen sofort auf anfallenden / entstehenden Mängel drauf hingewiesen. Welcher Privater hat schon von alledem eine umfassende Ahnung und laufend kommen neue Bauverordnungen -Bestimmungen hinzu. Gelernt ist schließlich gelernt! Ich mache auf alle möglichen Unwegsamkeiten schon im Vorhinein drauf aufmerksam und erspare so viel Ärger, so wie unnötige Kosten!

Den Richter sollte man wegen Befangenheit ablehnen. Bespreche das doch mal mit deinem Anwalt.

Ich bin der selben Meinung wie Steffen, zieh es durch. Es sind oft die Unternehmen, welche im Vorfeld zu knapp kalkuliert haben und so (mittels einer Prozess-Lawine) erhöhte Nachtbesserungskosten aus dem Weg zu gehen -wollen. :zwinker:

Das ist auch ein Stück der Preis dafür, nach dem Motto: Geiz ist geil!  Dürfte Für einen Richter aber eigentlich kein Thema sein. :zwinker:

Zu den Gutachter! Die bisherige Regel "der vom Gericht bestellten" halte ich auch für etwas überholt.

Auch Gutachter müssen eine entsprechende Qualifikation vorweisen, sonnst werden diese nicht zugelassen. Frage mich auch nicht selten, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. :hihi:  Aber es sollte doch eigentlich Sache der beteiligten Parteien sein, welche Gutachter bestellt werden und bei Falschgutachten sollten diese vom Gericht belangt werden :-!-: . Da käme aber wieder der der Reiche ins Spiel, denn ein besonders guter Gutachter kostet auch dementsprechend.  :zwinker: Was aber nur meine persönliche Meinung ist.
Titel: Re: Recht in Deutschland.
Beitrag von: Jörg Gottwald am 25-01-2014, 12:45:27
Hallo Heribert
ich versuche mal das Urteil einzustellen, ich habe natürlich alle Elemente gelöscht die auf den Beklagten oder eine Person schliessen lassen. Auch sind einige Dinge gar nicht zum tragen gekommen, denn wenn der Gutachter den Nachweiss bringt das
die Dichtung nicht vorhanden ist, dann wird das ehe damit erledigt. Die Beseitigung der Mängel übernimmt dann eine Fachffirma und die beseitigt denn die Schäden mit. Eine KFW Förderung wird es nur mit Aus und Einbau geben, da kein Handwerker garantieren kann, was der Mann denn wirklich gemacht hat. Und anders als hier geschildert habe ich den Verbauer mehrfach ausgefordert die Endarbeiten auszuführen, damals noch im Irrglauben das man lediglich die Fuge mit Silikon ausspritzen müsste, Dies aber alles per Telefon
mfg
jörg