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Thema: Recht in Deutschland.  (Gelesen 7690 mal)

Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #15 am: 23-01-2014, 12:53:55 »
Hallo Heribert
ich weiss das dies wirklich Mist ist, doch ich habe dafür bald schon keine Zeit mehr.Ich habe 1000 directflow Osmoseanlagen in China bestellt und ein Teil ist auch schon auf dem Weg zu mir. 600 sind nächste Woche fertig und die müssen vor dem Chinesischen Neujahr versendet werden. Der Platz für die Anlagen ist auch nicht da, der Bau des neuen Lagerhauses verzögert sich wohl und ich hoffe das die morgen und übermorgen kommen und zumindest die Bodenplatte fertig machen. Das ganze zu arrangieren , nun das kostet alles Zeit und der Tag hat nun mal nur 24 Stunden.
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #16 am: 23-01-2014, 15:07:05 »
Hallo Jörg,

bei Lagerengpässen habe ich immer zusätzliche Garagen angemietet und können monatlich gekündigt werden. :-!-:
Grüße Heribert

Ich wünsche viel Freude beim Vermehren der gewonnenen Einsichten! (Maybrit Illner)

Wer viel misst, misst viel Mist...
Nur wer viel Mist gemessen hat, lernt, wie er mit wenigen Messungen das Entscheidende misst.

Weil Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.
 

Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #17 am: 23-01-2014, 16:16:34 »
Hallo Heribert
das geht bei Osmoseanlagen nicht so einfach, das Lager muss frostfrei sein , ebenso darf es keine 60° im Sommer da drin sein.
Wenn das so einfach wäre, hätte mich mir einfachen ein Blechcontainer auf den Hof stellen lassen
mfg
jörg
 

Offline steffen_dk

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #18 am: 23-01-2014, 16:25:10 »
Hallo Joerg,

Hinterher ist man immer schlauer .... Beim naechsten mal egal was wuerde ich dir empfehlen, so handhabe ich das immer Bezahlung bis 90% und die Rest 10% erst bei schriftlicher Abnahme.

Was deine Sache nun Betrifft kann ich dir sagen das es der normale Weg ist mit den zweiten Gutachter in dieser Instanz. selbst wenn du Recht gesprochen bekommst heist das noch nicht das das Verfahren erledigt ist. Der der dir die Fenster eingebaut hat kann auch jeder Zeit das Gutachten anfechten und selbst eins erstellen lassen. Das kostet Zeit und vorallendingen Nerven.

Da du schon selbst 4500,- Euro reingebuttert hast in das Verfahren wuerde ich durch diese Instanz betreiben. Aber mehr auch nicht denn die einzigen die an der Sache verdienen sind Anwaelte und Gutachter. Schaetze das Risiko dieses, oder weiterer Verfahren richtig ein, denn du weist was ist wenn er die Firma dicht macht. - Die Kosten bleiben alle bei dir.

Die Montage ist unter aller Sau egal was ist eine Dampfsperre ist ein muss, Purschaum ist ein no go. Fenster un Tueren werden mit Schrauben oder Profilhalter fixiert, mit Wolle ausgestopft und dann mit Fugenmasse versiegelt und das beidseitig.

Gruss Steffen
es grüsst der Steffen aus den Tuborgland
 

Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #19 am: 23-01-2014, 16:28:42 »
Hallo Steffen
ich befürchte das auch , aber so klein möchte ich nicht beigeben. Nun die Firma ist eine GBR und beide Gesellschaften arbeiten
noch woanders  und sind auch nicht zu alt.
mfg
jörg
 

Offline steffen_dk

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #20 am: 23-01-2014, 20:12:54 »
Hi Joerg,

das ist Gut. Da kannst du bei Gericht Sicherungsmassnahmen am Vermoegen erwirken. Musst dich mal kundig machen ob die Eigentum haben dann kannst falls du den Prozess gewonnen hast Grundschulden zu deinen Gunsten eintragen lassen.

Gruss Steffen
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Offline steffen10318

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #21 am: 24-01-2014, 22:07:57 »
Hallo Jörg,

ich bin da voll deiner Meinung! Recht haben und Recht bekommen, sind oftmals zweierlei Dinge. Das sieht man an den ewigen Themen: Steuerhinterziehung, die "neue" Rundfunkgebühr, Unfälle, Arbeitsrecht, unsere Politiker....

Wenn du die Kraft und das Geld hast, gib nicht auf! Aber da scheitert es ja schon bei vielen.

Viele Grüße

Steffen
 

Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #22 am: 25-01-2014, 07:45:13 »
Hallo Steffen
nun der Beklagte meint , ich hätte kein Geld, das ist aber etwas anders.Anders sieht das meiner Meinung nach bei vielen aus, die ein Haus bauen. Das Ding wird so eng kalkuliert, für evt. Mehrkosten ist nichts drin und die kommen zwangsläufig. Hier sind auch die Banken etwas in der Schuld, denn mit sowenig Eigenkapital sollte man Kredite einfach ablehnen. Passiert dann noch ein Fall wie meiner oder ein gravierender, die Höhe der Kosten hängt ja auch von der Höhe des Schadens ab, dann sieht es schlecht aus. Für Prozess , Anwälte , Gutachter ist dann kein Geld vorhanden und wenn dann ein Fortgang des Verahrens davon abhänig gemacht wird, das man einen Gutachter bezahlt der einem beweist das ein Teil nicht richtig ist, z.b. Wasser läuft in die ganze Wohnung ,das ist nicht richtig. Auch sitzen das viele Firmen anscheinend aus, weil Sie wissen das die Geschädigten einfach nicht in der Lage sind, ihr Recht zu kriegen. Hier sollte der GEsetzgeber endlich mal reagieren, aber was macht man: man bastelt jedes Jahr an einem verbesserten Wiederrufsrecht für Versandkunden. Deshalb wäre meine Forderung: nicht der Kläger muss in offensichtlichen Fällen beweisen wer Schuld ist. Bei mir ist das ja ebenso, ich muss beweisen das die Dichtung nicht da ist, dabei ist klar zu belegen das Sie auf Fotos nicht vorhanden ist. Der erste Gutachter(der
private der bestellt wurde um zu beweisen das Forderungen bestehen) sah das genauso. Das Gericht tat aber so, als ob ich den Gutachter bezahlt habe, diese Schäden in sein Gutachten reinzuschreiben, egal ob sie vorhanden sind oder nicht. Auch der Spruch vom Richter: Sie haben ja die Fenster ja wirklich günstig gekriegt, schien in die Richtung zu laufen. Es geht hier nicht um günstig oder nicht, funktionieren muss es. Überlege mal wenn ich dir eine Osmoseanlage verkaufe und mache das gleiche.
mfg
jörg
 

Offline Diskus&Koi Heribert

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #23 am: 25-01-2014, 12:06:31 »
Hallo Jörg,


das mit der "Finanziellen Reserve" beim Häuslebau  kenne ich zu gut.

Wer da mal einen Baubegleiter braucht, kann sich bei mir melden. (Ist jetzt aber nicht als Werbung gedacht und es gibt noch Andere...) Die kosten belaufen sich in der Regel auf ca. 3% der gesamten Bausumme. So kann im Vorfeld vieles verhindert werden und ich bringe mich schon bei der Planung, so wie bei den Bankverhandlungen mit ein. Aufgabenbereich: Die einzelnen Baugewerke / Abschnitte werden bei der Erstellung bereits kontrolliert und beteiligte Firmen sofort auf anfallenden / entstehenden Mängel drauf hingewiesen. Welcher Privater hat schon von alledem eine umfassende Ahnung und laufend kommen neue Bauverordnungen -Bestimmungen hinzu. Gelernt ist schließlich gelernt! Ich mache auf alle möglichen Unwegsamkeiten schon im Vorhinein drauf aufmerksam und erspare so viel Ärger, so wie unnötige Kosten!

Den Richter sollte man wegen Befangenheit ablehnen. Bespreche das doch mal mit deinem Anwalt.

Ich bin der selben Meinung wie Steffen, zieh es durch. Es sind oft die Unternehmen, welche im Vorfeld zu knapp kalkuliert haben und so (mittels einer Prozess-Lawine) erhöhte Nachtbesserungskosten aus dem Weg zu gehen -wollen. :zwinker:

Das ist auch ein Stück der Preis dafür, nach dem Motto: Geiz ist geil!  Dürfte Für einen Richter aber eigentlich kein Thema sein. :zwinker:

Zu den Gutachter! Die bisherige Regel "der vom Gericht bestellten" halte ich auch für etwas überholt.

Auch Gutachter müssen eine entsprechende Qualifikation vorweisen, sonnst werden diese nicht zugelassen. Frage mich auch nicht selten, wie diese überhaupt zustande gekommen ist. :hihi:  Aber es sollte doch eigentlich Sache der beteiligten Parteien sein, welche Gutachter bestellt werden und bei Falschgutachten sollten diese vom Gericht belangt werden :-!-: . Da käme aber wieder der der Reiche ins Spiel, denn ein besonders guter Gutachter kostet auch dementsprechend.  :zwinker: Was aber nur meine persönliche Meinung ist.
« Letzte Änderung: 25-01-2014, 12:28:40 von Diskus&Koi Heribert »
Grüße Heribert

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Offline Jörg Gottwald

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Re: Recht in Deutschland.
« Antwort #24 am: 25-01-2014, 12:45:27 »
Hallo Heribert
ich versuche mal das Urteil einzustellen, ich habe natürlich alle Elemente gelöscht die auf den Beklagten oder eine Person schliessen lassen. Auch sind einige Dinge gar nicht zum tragen gekommen, denn wenn der Gutachter den Nachweiss bringt das
die Dichtung nicht vorhanden ist, dann wird das ehe damit erledigt. Die Beseitigung der Mängel übernimmt dann eine Fachffirma und die beseitigt denn die Schäden mit. Eine KFW Förderung wird es nur mit Aus und Einbau geben, da kein Handwerker garantieren kann, was der Mann denn wirklich gemacht hat. Und anders als hier geschildert habe ich den Verbauer mehrfach ausgefordert die Endarbeiten auszuführen, damals noch im Irrglauben das man lediglich die Fuge mit Silikon ausspritzen müsste, Dies aber alles per Telefon
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jörg
 

 

Diskus aus Deutschland sind in der Versenkung verschwunden

Begonnen von Dirk S.

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von Ditmar