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Diskussionsforen => Allgemeine Diskussionen / Probleme => Thema gestartet von: scott24 am 04-05-2011, 12:22:30
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Hallo an Alle,
ich Füttere öfters diese Würste von Stendker,
jetzt wollte ich bei einer Kette, Name will ich nicht nennen, nähe Rüsselsheim
wieder Futter kaufen und wunderte mich schon über den
Preis, der war fast 50% günstiger wie die letzte Portion die ich in Wiesbaden
gekauft hatte, also mal genauer hin gesehen und siehe da, abgepackt 10/2008
Verfallsdatum 10/2010. Ich habe den Laden dann verlassen oder hätte Ihr euren
Disken das verfüttert? :mecker:
Also, immer Augen auf beim Kauf von was auch immer.
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Hallo Jürgen,
ich wäre auch gegangen.
Grüße
Daniel
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Hallo Jürgen,
gekauft hätte ich das auch nicht - aber ich hätte den Filialleiter zur Rede gestellt und ich hätte auch keinerlei Bedenken, solche Geschäftspraktiken ins Web zu stellen! :mecker:
Es :uargh03: mich an, dass manche meinen, bei Tierfutter macht das ja nix, wenn es abgelaufen ist... :contra:
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Hallo Norbert,
du hast Recht ich hätte die Geschäftsleitung verlangen sollen, zumal
das ganze Gefrierfach voll davon war.
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Hallo Jürgen,
da auch das Frostfutter unter das Lebensmittelgesetz fällt, würde ich an Deiner Stelle umgehend das zuständige Veterinäramt informieren.
Ich habe in einem langen Gespräch mit der für uns zuständigen Amtstierärztin erfahren, dass die Behörde für solche Hinweise immer dankbar ist. Es ist bekannt, dass es viele schwarze Schafe unter den Zoohändlern gibt. Abgelaufene Ware muss vernichtet werden. Ein Preisnachlass von 50 % ist diesem Fall nicht mehr zulässig.
Leider werden die Zoohandlungen in meinen Augen nicht stark genug von den Behörden kontrolliert.
Viele Grüße
Tom und Marion
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moin,
das ist ja mal dreißt, ertragreicher kann man sein müll nicht verkaufen!
fragt sich noch warum es so zum ladenhüter wurde...schade hätte mich auf eine reaktion vom verkäufer gefreut.
gruß rue
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Hallo Jürgen. :wink: :wink:
Hallo Jürgen,
da auch das Frostfutter unter das Lebensmittelgesetz fällt, würde ich an Deiner Stelle umgehend das zuständige Veterinäramt informieren.
Ich habe in einem langen Gespräch mit der für uns zuständigen Amtstierärztin erfahren, dass die Behörde für solche Hinweise immer dankbar ist. Es ist bekannt, dass es viele schwarze Schafe unter den Zoohändlern gibt. Abgelaufene Ware muss vernichtet werden. Ein Preisnachlass von 50 % ist diesem Fall nicht mehr zulässig.
Leider werden die Zoohandlungen in meinen Augen nicht stark genug von den Behörden kontrolliert.
Viele Grüße
Tom und Marion
Dem kann ich nur zustimmen und du solltest es dem Händler vermitteln - bevor andere das Datum übersehen.
moin,
das ist ja mal dreißt, ertragreicher kann man sein müll nicht verkaufen!
fragt sich noch warum es so zum ladenhüter wurde...schade hätte mich auf eine reaktion vom verkäufer gefreut.
gruß rue
Das würde ich mal nicht ganz so sehen, immerhin ist es für den Händler ein Verlustgeschäft. Was aber einen Verkauf ( mit Ablaufdatum ) nicht rechtfertigt.
Schlimmer finde ich, wenn die Kühlkette unterbrochen wurde - was nur schwer ( äußerlich ) zu erkennen ist.
Gruß Heribert