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Diskussionsforen => Allgemeine Diskussionen / Probleme => Thema gestartet von: Ernst am 15-01-2014, 14:32:36

Titel: Droht wegen LED Gefängnis?
Beitrag von: Ernst am 15-01-2014, 14:32:36
Hallo miteinander,

hier und heute einmal etwas technisches/rechtliches:

Ich habe hier schon einmal unter dem Thema Bastelanleitung für eine LED Beleuchtung (ungefähr so) geschrieben, dass ich mir LED aus Hong Kong schicken ließ und diese ausprobiere. Hat alles prima funktioniert.
In der Zwischenzeit – genau im September – habe ich mir 24 Akkus AAA  bestellt. Lieferung kam nicht. Kein direkter Ansprechpartner. Klärung über PayPal: Geduld. Dann Storno mit der Folge, dass Geld zurück. Keine Erklärung, was Ursache. Container über Bord (preisg.Seetransport) oder Unterschlagung ?
Neue Bestellung, erweitert um Laptop-Akku. Wiederum Wartezeit bis Neujahr. Nichts. Gleiches Procedere. Geld zurück. Wo anders gekauft. Soweit in Stichworten.

Heute bekam ich Post vom Zollamt!!!
Die zweite Bestellung (und nur die) liegt beim Zollamt. Ich kann entscheiden, ob ich sie wieder ausführen lasse (kostenfrei) oder hier kostenpflichtig vernichten lasse!

Ein Telefonat klärte mich darüber auf, dass die Ware keine Einfuhrzulassung in den EU-Raum hat. Aus Sicherheitsgründen. Der Hersteller hat sich um keine solche bemüht oder er hat sie nicht bekommen. Auf meine Frage, ob ich denn 12 V LED bestellen könne, wurde mir verbindlich gesagt, dass eine solche Sendung genauso angehalten werde.
Man habe in der Vergangenheit kaum kontrolliert, jedoch die Kontrollen jetzt so verschärft, dass wohl nicht mehr viel „durchrutsche“.

Dies wollte ich allen LED-Bastlern mitteilen, damit Euch ähnliche Ungewissheit und Wartezeit erspart bleibt. Ich als Rentner habe ja schliesslich Zeit, aber Ihr?

Grüße

Ernst

Titel: Re: Droht wegen LED Gefängnis?
Beitrag von: Jörg Gottwald am 15-01-2014, 15:57:40
Hallo Ernst
ich vermute mal das die Ware per Luftfracht gekommen ist und da gelten folgeden Regeln : ab 20 Euro kostet es Einfuhrumsatzsteuer und Zoll. Um dies zu umgehen , werden viele Sendungen ohne Einfuhrerklärung weg geschickt. Auf dieser muss der Wert und der Zolltarif stehen. Manchmal reicht dem Zoll aber auch eine Rechnung oder ein Paypal Auszug. Damit bezahltst du dann deine Steuern und Abgaben. Bei dir scheint aber noch etwas anderes im Argen zu liegen, ich vermute mal der Hersteller hat kein CE und kein ROHS und ohne das kommt nichts in die EU .
mfg
jörg
Titel: Re: Droht wegen LED Gefängnis?
Beitrag von: Ernst am 15-01-2014, 16:17:38
Hallo Jörg,

der kostenlose Versand wurde mit einer Wartezeit von 20 Arbeitstagen angegeben, weshalb ich von Seefracht ausgehe. Expressversand (wohl dann Luftfracht) kostet extra.
Das Einfuhrhindernis ist die Anerkennung der technischen Sicherheit der Produkte durch die EU. Die liegt nicht vor. Im Sinne des Verbrauchers o.k..Bekomme aber nach wie vor durchschn.wöchentl. 3 Mails mit Angeboten, so als ob nichts wäre.

Die andere Frage ist allerdings, wo bei einer Kleinspannung von 12 v DC  und 6 Watt Leistung bei einem LED-Leuchtmittel ein Sicherheitsrisiko liegen soll.

Gruss Ernst
Titel: Re: Droht wegen LED Gefängnis?
Beitrag von: Norbert Koch am 15-01-2014, 16:18:23
Hallo Ernst,

auch ich hatte mir über ebay E14 LED-Spots bestellt (Stück mit 200 Lumen knapp 2,- € aus Hongkong - anstatt 5-6,- € bei deutschen Händlern). Da nahm ich gerne die Versanddauer bis zu 6 Wochen in Kauf...

... mit dem selben Resultat wie bei Dir: Rückerstattung via Paypal.

Ärgerlich. Aber mit Sicherheit keine Einzelfälle.
Titel: Re: Droht wegen LED Gefängnis?
Beitrag von: Jörg Gottwald am 15-01-2014, 16:28:01
Hallo Ernst
noch einmal : wenn für die LEDs keine CE und kein ROHS vorliegt, dann darf die Ware nicht eingeführt werden. Da spielt die Spannung etc. keine Rolle. Durch eine mangelhafte LED kann ja auch bei niedriger Spannung ein grosser Schaden entstehen und es muss gewährleistet sein das die Teile frei von Schwermetallen sind.
mfg
jörg